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Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelrecht (BtMG) ist die Polizei/die Ermittlungsbehörden schnell mit Wohnungsdurchsuchungsbeschlüssen bei der Hand.
Diese tauchen dann auch unangemeldet auf und stellen das ganze Haus/die Wohnung auf den Kopf. Es ist hierbei erforderlich trotzdem die Ruhe zu bewahren und keinerlei Angaben zu tätigen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass nahezu ausnahmslos Handys, PC`s und Tablets beschlagnahmt werden und der ganze Chatverkehr – auch wenn dieser gelöscht ist – rekonstruiert werden kann.
Nachdem häufig nur belastende Informationen seitens der Ermittlungsbehörden dem jeweils Betroffenen präsentiert werden, ist das Bedürfnis natürlich groß, selber zur eigenen Entlastung und Reduzierung der möglichen Strafbarkeit beizutragen.
Aber hier ist wirklich Vorsicht geboten; Angaben, die im Vorfeld im Ermittlungsverfahren getätigt werden bevor diese möglicherweise zu Gericht kommen und dort darüber entschieden wird, ziehen sich von Anfang bis zum Ende durch die gesamte Akte und können später nur in den seltensten Fällen korrigiert werden.
Es ist jedes Wort auf die Goldwaage zu legen. Am Besten ist es, wenn der Betroffene völlig schweigt, keinerlei Angaben tätigt, sondern vielmehr unverzüglich einen Verteidiger zu Rate zieht, der dann den weiteren Ablauf eines Strafverfahrens erklärt und auch über die Möglichkeit und Risiken von frühzeitigen Angaben aufklärt.
Ihr Verteidiger für Betäubungsmittelrecht in Heilbronn und Umgebung.
Schmidt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht